Das Unfallgutachten ist notwendig, um den Umfang der entstandenen Schäden am Fahrzeug zu ermitteln und um die Höhe des Schadens genau einschätzen zu können.
Ein Geschädigter kann grundsätzlich frei wählen, welcher Kfz-Sachverständige den Schaden begutachten soll.
Akzeptieren Sie keinesfalls einen vom Versicherer beauftragten Gutachter, da hier die Gefahr besteht, dass bei einer Besichtigung in erster Linie die Interessen der gegnerischen Versicherung im Vordergrund stehen.
Neben dem Kfz-Haftpflichtschaden kann auch bei einem Kaskoschaden ein Gutachten erforderlich sein. Hierzu muss im Gegensatz zum Haftpflichtgutachten erst die eigene Versicherung kontaktiert werden. Diese gibt dann an ob ein Gutachten erforderlich ist.
Wir sind darauf spezialisiert, ordnungsgemäße und fachgerechte, KFZ Gutachten zu erstellen und ihnen bei jedem Anliegen mit unserer Fachkompetenz und unserem Wissen zur Seite zu stehen.
Ob Sie ein Fahrzeug aus dem Firmenvermögen ausbuchen möchten, im Fall einer Streitigkeit oder Erbschaft den Fahrzeugwert ermittelt haben müssen oder ein anderer Grund die Bewertung Ihres Fahrzeuges erfordert, wir können Ihnen diese Fahrzeugbewertung erstellen. Ob Marktwert, Händlereinkaufswert, Wiederbeschaffungswert oder auch der Restwert benötigt wird, bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.
Grundsätzlich erfordert die Fahrzeugbewertung die Besichtigung des Fahrzeuges. Im Idealfall erfolgt die Besichtigung in unserer Prüfhalle, damit wir das Fahrzeug von allen Seiten in Augenschein nehmen können.
Vereinzelt kommt es vor, dass der Listenneupreis (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) für Ihr Fahrzeug benötigt wird (z. B. für die 1% Regelung bei der Besteuerung). Diese Listenneupreisermittlung ist in Ausnahmefällen auch nach Aktenlage möglich.
Unsere Dienstleistung besteht darin, ihr Fahrzeug zu begutachten und zu bewerten, um Ihnen anschließend eine H-Kennzeichenwürdigung mit Zertifikat auszuhändigen. (Gilt nicht nur für Oldtimer)
Haben Sie ein Fahrzeug gekauft und den Verdacht, dass Ihnen ein Unfall verschwiegen wurde? Sie hatten Ihr Fahrzeug zur Reparatur und sind mit dem Resultat nicht zufrieden?
Sie haben eine Beschädigung am Fahrzeug, doch der Verursacher ist nicht mehr erreichbar? Wir erstellen Ihnen ein aussagekräftiges Beweissicherungsgutachten in dem der IST-Zustand des Fahrzeugs genau dokumentiert wird.
Dieses Beweissicherungsgutachten kann Ihnen dann als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche dienen. Auch bei einem evtl. nachfolgenden Rechtsstreit kann es als erste Grundlage und Beweismittel für Ihren Rechtsanwalt genutzt werden.
Folgende Dienstleistungen zählen dazu: Spurensicherung, labortechnische Untersuchung, Fahrzeuggegenüberstellung und Unfallrekonstruktion.
Sie haben ein unfallfreies Gebrauchtfahrzeug erworben und vermuten mögliche Vorschäden am Fahrzeug, weil es Farbunterschiede oder andere Schäden aufweist?
Gerne können Sie mit Ihrem Fahrzeug zu uns kommen. Mit Hilfe von verschiedenster Technik können wir das Fahrzeug überprüfen und Ihnen mitteilen, ob ein Vorschaden am Fahrzeug vorliegt und wenn ja, an welcher Position dieser Schaden liegt.
Die Schäden werden penibel dokumentiert, um Ihnen die bestmögliche Grundlage für weitere Schritte zu bieten.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit einem Sondergutachten untermauert man die eigene Position im Schadensfall. Mit diesen Gutachten werden Schäden überprüft, die nicht im Zusammenhang mit einem Unfall stehen.
In den nachfolgenden Fällen trägt ein Sondergutachten dazu bei, die Sachlage zu klären und dient als ein anerkanntes Beweismittel, mit dem man seine berechtigten Ansprüche durchsetzen kann.
Außerdem werden Sondergutachten genutzt, um ungeklärte Unfallhergänge nachzuvollziehen und in diesem Zusammenhang verlässliche Aussagen darüber zu machen, wer die Schuld am Unfall trägt.
Die Feststellung des Unfallverursachers ist wiederum wichtig, um die Schadensregulierung durchzuführen. Insbesondere bei Personenschäden hängen damit Schadensersatzansprüche, Ausgleich von Verdienstausfällen, Schmerzensgeld und andere Zahlungen zusammen, die schnell eine hohen finanziellen Schaden verursachen können.
Dann ist das Sondergutachten ein wichtiges Beweismittel vor Gericht und oft die einzige Chance, die Ansprüche durchzusetzen.
Hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Hagelschäden oder Unfällen mit Wild ist die Teilkasko-Versicherung der richtige Ansprechpartner. Vandalismus ist dagegen ein Fall für die Vollkasko-Versicherung.
Gerade bei diesen sogenannten Kasko-Schäden ist ein Autogutachten besonders wichtig. Geschädigte sollten sich nicht darauf einlassen, alles ohne Gutachten regulieren zu lassen. Zu oft wurden eingereichte Reparaturrechnungen dann von der Versicherung nicht übernommen.
Falls ein Gutachter eingeschaltet wird, so wird dieser in der Regel von der Versicherung ausgesucht. Die Versicherung zahlt dann auch das Gutachten.
Theoretisch kann der Geschädigte auch selbst zusätzlich noch einen anderen Gutachter beauftragen, falls ihm die Schadenssumme viel zu gering erscheint. Dieses neue Gutachten wäre dann selbst zu zahlen. Dies kann sich bei sehr hohen Schäden jedoch lohnen.
Sollten Sie daher einen Gutachter benötigen, um ein Gutachten zu erstellen, ein vorheriges Gutachten zu kontrollieren oder ein komplett neues erstellen zu lassen, ann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse und wir stehen in gerne zur Seite.
Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, wenn die veranschlagten Reparaturkosten stark von der Reparaturrechnung abweichen oder wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als die im Schadensgutachten ermittelte Reparatursumme ist.
Dies hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den Sachverständigen zur Folge.
Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung bestehen.
Wir prüfen jegliche Rechnungen bezüglich Ihres Fahrzeuges und erstellen auch Kostenvoranschläge für Sie.
(Plausibilität & Kausalität)
Oftmals ist nach einem Kfz-Unfall die Sachlage nicht eindeutig klar. So kommt es gelegentlich vor, dass ein vorliegendes Schadenbild dem geschilderten Schadenereignis nur bedingt oder auch gar nicht zugeordnet werden kann.
Manchmal ist fraglich, ob die eine oder andere Beschädigung an einem Fahrzeug überhaupt bei einem Unfall durch das andere Fahrzeug aus technischer Sicht verursacht worden sein kann. Immer dann, wenn solche Unklarheiten entstehen, wird man die Hilfe eines Sachverständigenbüro zum Zweck der Aufklärung im Rahmen einer Kausalitäts- und Plausibilitätsprüfung benötigen.
Hierbei arbeiten wir ebenfalls mit modernster Technik. So werden die kausalen Schadenbereiche (mögliche Kontaktflächen) beider Fahrzeuge unter Zuhilfenahme eines Maßstabes fotografiert und geprüft.
Anschließend werden die Schadensbilder bei einer Gegenüberstellung der Fahrzeuge überprüft, um sicherzustellen, dass diese einander zugeordnet werden können und hiermit die Plausibilität gegeben ist.
Oftmals können solche Fälle Probleme verursachen und daher sind wir stets bemüht, Sie dabei so gut wie möglich zu unterstützen.
Sollten Sie Unterstützung bei technischen Fragen benötigen, sind wir Ihr erster Ansprechpartner.
Wir bieten auch an, Sie bei Erwerb eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs zu begleiten und ausgiebig zu beraten.
Wenn Sie zudem rechtlichen Beistand benötigen, gehen wir Ihnen gerne zur Hand und unterstützen Sie.
Das 3D-Achsvermessungsgerät gewährleistet eine hohe Messgenauigkeit. Möglich wird die präzise Vermessung durch zwei hochauflösende Kameras, die mithilfe zweier Spiegel jedes Detail erfassen. So kann zum Beispiel nach einem Unfall schnell ein Schaden festgestellt werden. Auch bei einem Felgenschlag sollte eine Vermessung der Achsen erfolgen, um eventuelle Schäden rechtzeitig zu erkennen.
Fast jedes Fahrzeug-Modell ist bei uns vermessbar. Doch nicht nur das: Es sind sogar Einstellungen der Spur und des Sturzes in Echtzeit möglich.
Gerne können Sie zeitnah einen Termin bei uns vereinbaren und Ihr Fahrzeug prüfen lassen.